Mit Homologation wurde im engeren Sinn die gerichtliche
Beglaubigung der Übereinstimmung von Schriftstücken bezeichnet.
In Luxemburg wird beispielsweise die Anerkennung ausländischer
(insb. deutscher) Zeugnisse mit Homologation bezeichnet.
Der Wortsinn hat sich mittlerweile stark erweitert:
inzwischen wird damit eine umfangreiche Zulassungsprozedur bezeichnet,
mit der auf der Basis von Zulassungsvorschriften überprüft
wird, ob die Leistungsmerkmale von Liefergegenständen so beschaffen
sind, dass diese zugelassen werden können und ein Zertifikat
der Homologation erhalten können. Beispiel: Voraussetzung für
die Lieferung von Einrichtungen für Mobilfunknetze nach China
ist eine Homologation dieser Einrichtungen. (s. auch der Begriff
"Homologierung", der mittlerweile synonym verwendet wird.)
Der Begriff der Homologation wird vor allem für
die Automobilindustrie zunehmend wichtiger. Für die Zulassungsfähigkeit
müssen Fahrzeuge so konfiguriert werden, dass diese den länderspezifischen
Gesetzmäßigkeiten entsprechen. Die heutige Herausforderung
für die Autoindustrie liegt hauptsächlich in der Erfüllung
von zahlreichen Abgas- und Crashvorschriften. Die Vorschriften sind
aber weltweit sehr unterschiedlich. Während manche Länder
gar keine Vorschriften für Zulassung erheben, sind andere sehr
stark (z. B. EU, Japan etc.) reglementiert. Die Richtlinien sind
teilweise so komplex und unterschiedlich, dass die technische Umsetzung
für die Fahrzeuge umfangreiche und vorausschauende Planungen
erfordert.
Als Grundlage der heute bekannten Homologation
in der Automobilindustrie kann die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
genannt werden. Die meisten Regelungen der Zulassung von Fahrzeugen
entstammen diesen Bestimmungen. Heute ist das Europäische Rechtssystem
innerhalb der EU für die Typzulassung von Fahrzeugen maßgeblich.
Grundlage hierfür ist die Richtlinie 70/156/EWG mit allen Ergänzungsrichtlinien
und künftig die Richtlinie 2007/46/EG, durch die die erstgenannte
Richtlinie abgelöst wird. Diese sogenannten "Rahmenrichtlinien"
verweisen in Hinblick auf technische Anforderungen auf eine Vielzahl
von "Einzelrichtlinien", die sich auf Baugruppen eines
Fahrzeugs wie Bremse, Beleuchtung, Sitzen, Gurte, Glas um nur einige
zu nennen beziehen. Erst wenn die zahlreichen Beschreibungen dieser
Systeme und dazu gehörende Tests abgeschlossen und die entsprechenden
Teilgenehmigungen vorliegen, kann die Gesamtzulassung (Typgenehmigung)
beantragt werden. Die Daten der Gesamtfahrzeuggenehmigung erzeugt
den Datensatz, aus dem der Europäische Fahrzeugbrief entsteht,
welcher in jedem EU-Mitgliedstaat die Zulassung des Fahrzeuges ermöglicht.
Jeder Staat kann zwar immer noch Fahrzeuge alleine nach nationalem
Recht zulassen, was aber keine Garantie für eine Zulassung
in einem anderen Staat darstellt. Hingegen ist die Europäische
Typzulassung eine Voraussetzung, Fahrzeuge in jedem EU- Mitgliedstaat
ohne weitere Prüfungen zum Verkehr zulassen zu können.
Der Hersteller kann eine Zulassung in jedem EU-Mitgliedstaat einreichen.
Also kann ein deutscher Hersteller seine Produkte auch z. B. in
Spanien zulassen und dann ohne neue Zulassung auch in England verkaufen.
Im Bereich
des Motorsports werden ganze Fahrzeuge oder auch nur Motoren (für
Formelwagen, sowie Markenformeln) und Rennstrecken von den nationalen
und internationalen Sportbehörden erfasst und in einem Homologationsblatt
beschrieben.
Außerdem unterliegen zunehmend mehr Teile
der Sicherheitsausrüstung (Sitze, Fahrerausrüstung, Gurte)
einer zeitlich immer enger werdenden Homologationsfrist. Da diese
Teile ausschließlich der eigenen Sicherheit dienen, werden
die Fahrer gezwungen, Neuteile zu kaufen, selbst wenn die alten
dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis noch entsprechen.
Die aktuelle
FIA-Norm für flammabweisende
Bekleidung ist 8856-2000. Anders lautende Bezeichnungen sind überholt;
entsprechend ausgerüstete Fahrer riskieren, nicht zum Rennen
zugelassen zu werden.
Im Motorrad-Rennsport ist es in seriennahen Klassen,
wie der Superbike-WM, üblich, dass jeder Hersteller eine gewisse
Stückzahl von straßenzugelassenen Maschinen eines Modells
herstellen muss, um für dieses die Homologation für den
Rennsport zu erhalten.
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